Grundlage für die Eignungsdiagnose ist eine systematische Verhaltensbeobachtung.
Nutzen
Ein Assessment Center ist durch den überwiegenden Einsatz von Arbeitssimulationen geprägt.
Das protokollierte Teilnehmendenverhalten in diesen Simulationen ist die zentrale Datenbasis, auf der Beobachtende ihre Eindrücke und Schlussfolgerungen austauschen.
Die dokumentierten Beobachtungen dienen als wesentliche Entscheidungsgrundlage
für die Eignungsdiagnose und die Bestimmung des Stärken- und Schwächeprofils des jeweiligen Teilnehmenden. Um zuverlässige und gültige Beurteilungen zu gewährleisten, ist der Einsatz eines anforderungsbezogenen Beobachtungssystems zwingend notwendig.
Umsetzung
- Die Beobachtung muss anforderungsbezogen erfolgen. Die Anforderungen werden pro Übung spezifisch durch Operationalisierungen konkretisiert.
- Das Beobachtungssystem muss die Verbindung zwischen der Beobachtungs- und Bewertungsphase schlüssig regeln. Die regelgerechte Dokumentation der Beobachtung und der Bewertung muss sichergestellt sein.
- Zuordnungspläne regeln eindeutig, welche Anforderung in welcher Übung (Anforderungs-Übungs-Matrix) und welche Teilnehmende durch welche Beobachtende (Beobachtenderotationsplan) erfasst werden.
- Jedes Verhalten jedes Teilnehmendes wird in jeder Übung von mindestens zwei Beobachtenden unabhängig erfasst. Jede Anforderung muss in mindestens zwei Übungen beobachtet werden (Redundanzprinzip).
- Um Urteilsfehler durch Überlastung und Komplexität zu vermeiden, werden in jeder Übung maximal fünf (besser drei) Anforderungen erfasst.
- Jeder Beobachtende fällt gestützt auf seinen Beobachtungen unmittelbar nach jeder Übung eine unabhängige Bewertung.
- Die Integration der Daten zum Gesamtergebnis erfolgt zeitnah nach dem AC, um Unstimmigkeiten schlüssig regeln zu können.
- Die Zusammenführung der Daten erfolgt nach einem vor dem AC eindeutig definierten Vorgehen, das für alle Teilnehmende gleich angewandt wird.
Verstösse
- Statt konkreter Operationalisierungen werden abstrakte „Worthülsen“ verwendet, die die verhaltensbezogenen Auslegung offen lassen.
- Uneindeutige, „ad hoc“-gebildete Beurteilungssysteme, die keinen geregelten Beobachtungs- und Bewertungsablauf vorgeben.
- Die Bewertung erfolgt abgekoppelt von der Beobachtung, indem undifferenzierte Gesamturteile („gut“, „schlecht“) gebildet werden, die nur auf allgemeine Eindrücke und nicht auf Verhaltensbeobachtung zurückgeführt werden können.
- Das Individualurteil der Beobachtende wird verzerrt, indem vor der unabhängigen Bewertung ein Informationsaustausch oder eine Einflussnahme (z.B. durch ranghöhere Beobachtende) stattfindet.
- Teilnehmende werden unterschiedlich intensiv diskutiert. So werden manchmal in der Beobachterkonferenz die ersten Teilnehmenden ausführlich besprochen, während Entscheidungen zu späteren Teilnehmenden ohne angemessene Diskussion und übereilt getroffen werden.
- Die Leistung der anderen AC-Teilnehmenden dient als Referenz für die Bewertung eines AC-Teilnehmenden.
Alle Inhalte
- Vorbemerkung
- Ziele der Standards
- Aufbau der Standards
- Standard 1: Auftragsklärung und Vernetzung
- Standard 2: Arbeits- und Anforderungsanalyse
- Standard 3: Übungskonstruktion
- Standard 4: Beobachtung und Bewertung
- Standard 5: Beobachtende auswählen und vorbereiten
- Standard 6: Vorauswahl und Vorbereitung der potenziellen Teilnehmenden
- Standard 7: Vorbereitung und Durchführung
- Standard 8: Feedback und Folgemassnahmen
- Standard 9: Evaluation