Über AKAC

Standard 8: Feedback und Folgemassnahmen

Alle AC-Teilnehmenden haben das Recht auf individuelles Feedback, um so das Ergebnis nachvollziehen und daraus lernen zu können. Nach dem AC sind konkrete Folgemassnahmen abzuleiten und umzusetzen.

Nutzen

Nur wenn alle AC-Teilnehmenden im Rahmen eines ausführlichen Feedbackprozesses  wesentliche Informationen über ihr individuelles Ergebnis sowie das der Entscheidung  zugrundeliegende Verhalten erhalten, ist die Voraussetzung dafür gegeben, dass die  Beobachtungen im Sinne eigener Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung sinnvoll berücksichtigen werden kann. Wird Feedback gar nicht oder nur unzureichend gegeben, kann ein AC nur sehr eingeschränkt den vollen Nutzen für das durchführende Unternehmen entfalten. Durch hochwertiges Feedback wird die Transparenz eines Verfahrens gesteigert, was bei methodisch einwandfreiem Vorgehen zu einer höheren Akzeptanz bei allen Beteiligten führt.

Umsetzung

  • Nach einem AC-Verfahren wird den Teilnehmenden ohne Ausnahme und unmittelbar Feedback gegeben. Es erfolgt auf Seiten des Teilnehmenden auf freiwilliger Basis.
  • Das Feedback wird in einem persönlichen Gespräch in einem vertraulichen Rahmen zwischen dem Teilnehmenden und einem bis zwei Beobachtenden gegeben.
  • Der Ablauf wird durch geeignete Materialien unterstützt. Er orientiert sich aber am konkreten Einzelfall (Teilnehmende und Ergebnis).
  • Die Rückmeldung des konkreten Verhaltens stützt sich ausschliesslich auf  Beobachtungen aus den AC-Übungen und das Ergebnis der Beobachterkonferenz.
  • Wesentliche Inhalte des Feedbacks sind persönliche Stärken und Schwächen im Sinne der Anforderungskriterien und, sofern das AC einer konkreten Entscheidungsfindung dient, auch die Gesamtentscheidung sowie konkrete  Entwicklungsempfehlungen.
  • Aus den AC-Ergebnissen abgeleitete Entscheidungen sind so schnell wie möglich abzustimmen, zu dokumentierten und zu kommunizieren.
  • Es ist empfehlenswert, den Teilnehmenden eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse zu geben.
  • Vertraulichkeit und Datenschutz sind von allen Beteiligten einzuhalten.
  • Nach AC-Verfahren wird für interne Teilnehmende individuell ein konkreter Massnahmenplan erarbeitet und vereinbart, der sich an den Anforderungen der derzeitigen oder zukünftigen Funktion orientiert. Seine Umsetzung wird regelmässig kontrolliert.

Verstösse

  • Einzelne oder alle Teilnehmenden des AC erhalten kein Feedbackgespräch.
  • Das Feedback erfolgt nicht verhaltensorientiert, arbeitet mit Pauschalaussagen
    („Ihnen mangelt es an sozialer Kompetenz“) oder bezieht sich auf Informationen,
    die sich nicht auf gezeigtes Verhalten in den AC-Übungen stützen.
  • Beobachtende werden systematisch aus der Verantwortung für das Feedback
    entlassen, indem andere Personen wie z.B. Moderatoren das Feedback geben.
  • Es werden Massnahmen empfohlen, die weder mit dem Profil des Teilnehmenden
    noch mit der Zielfunktion etwas zu tun haben, z.B. Führungsseminar für
    Fachspezialisten.
  • Massnahmen werden weder geplant noch umgesetzt.

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