Über AKAC

Standard 9: Evaluation

Regelmässige Güteprüfungen und Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die mit dem AC angestrebten Ziele auch nachhaltig erreicht werden.

Nutzen

Jedes AC stellt eine erhebliche Investition dar. Insbesondere ein neu entwickeltes  Assessment Center ist aber zunächst nur ein Hypothesengebäude über den Zusammenhang zwischen Anforderungskriterien, AC-Komponenten und Bewährungskriterien in der Praxis. Die Güteprüfung sichert diese Zusammenhänge empirisch ab und sorgt dafür, dass das Verfahren ständig verbessert und so der notwendige Aufwand legitimiert wird.

Umsetzung

  • Zwingende Anlässe für eine empirische Güteprüfung sind:
    - Erstmalige Einführung eines AC
    - Anpassung eines bestehenden AC an eine neue Zielgruppe
    - Anpassung an nachhaltige Veränderungen in der Organisation
    - Substanzielle Veränderungen im AC-Ablauf und / oder AC-Materialien
  • Auch bei unveränderter Durchführung eines Verfahrens sind Güteprüfungen spätestens alle 2 bis 5 Jahre zu wiederholen. Für die Evaluation sind dabei folgende Perspektiven relevant:

Interne Struktur des Verfahrens: Verfahrensrelevante Fehler und Hemmnisse im bestehenden AC-Ablauf müssen frühzeitig erkannt und behoben werden:
- Angemessener Schwierigkeitsgrad der einzelnen Übungen und Dimensionen
- Ausreichender Beitrag der einzelnen Übungen und Dimensionen für das Gesamturteil
- Angemessene Differenzierungsfähigkeit der Übungen und Dimensionen zwischen den Teilnehmenden

Prognosegüte: Die Prüfung der Vorhersagequalität beantwortet die Frage, ob die richtigen Teilnehmenden ausgesucht wurden. Dabei müssen die richtigen Kriterien gewählt werden:
- Gute Vorhersagequalität der Potenzial- / Eignungsaussagen bezogen auf Kriterien der praktischen Bewährung
- Nachverfolgung der Förderempfehlungen aus dem AC

Akzeptanz und Fairness: Die Akzeptanz bildet die Grundvoraussetzung für den langfristigen Einsatz des Verfahrens und trägt zu einer positiven Aussenwirkung des Unternehmens bei externen Bewerbenden bei:
- Fairness des Verfahrens für spezifische Gruppen, z.B. bei wiederholter Teilnahme oder  bei Teilnehmenden aus unterschiedlichen Fachbereichen und -disziplinen
- Akzeptanz des Verfahrens bei Teilnehmenden, Beobachtenden und anderen berechtigt Interessierten

Verstösse

  • Einführung und Durchführung eines neuen Assessment Centers ohne Prüfung der inneren Struktur des Verfahrens.
  • Statt empirischer Güteprüfung lediglich Bestätigung durch Akzeptanz oder positive Einzelrückmeldungen.
  • Qualitätsprüfung ausschliesslich durch die Person / Institution, die das AC zuvor  entwickelt hat.
  • Auswahl von Bewährungskriterien im wesentlichen unter dem Gesichtspunkt der leichten Verfügbarkeit der Daten.

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